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   BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B   

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BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B (https://dejure.org/2010,31705)
BSG, Entscheidung vom 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B (https://dejure.org/2010,31705)
BSG, Entscheidung vom 02. März 2010 - B 5 R 208/09 B (https://dejure.org/2010,31705)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Erwerbsminderungsrente - Amtsermittlungspflicht - Verfahrensmangel

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Erwerbsminderungsrente - Amtsermittlungspflicht - Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu jeweils folgende Punkte enthalten (BSG, Beschlüsse vom 12.12.2003, B 13 RJ 179/03 B, SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 und vom 22.10.2008, B 5 KN 1/06 B, juris) : (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45 und § 160a Nr. 24, 34) .
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B
    Zu einer erneuten Wiederholung ihres Beweisantrages nach dem Schreiben des LSG vom 11.3.2009, in dem dieses den Schriftsatz vom 10.3.2009 lediglich zum Anlass genommen hatte, nochmals auf seine frühere Ankündigung einer Entscheidung durch "Beschluss gemäß § 155 Abs. 4 SGG" hinzuweisen, war die Klägerin ohnehin nicht verpflichtet (BSG vom 6.2.2007, B 8 KN 16/05 B, SozR 4-1500 § 160 Nr. 12) .
  • BSG, 22.10.2008 - B 5 KN 1/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung eines

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu jeweils folgende Punkte enthalten (BSG, Beschlüsse vom 12.12.2003, B 13 RJ 179/03 B, SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 und vom 22.10.2008, B 5 KN 1/06 B, juris) : (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45 und § 160a Nr. 24, 34) .
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80

    Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung -

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B
    Zwar gilt für die Zuziehung eines weiteren Sachverständigen nicht der Grundsatz, dass auch neue Beweismittel bis zur Grenze der Zumutbarkeit heranzuziehen sind (vgl hierzu BVerwG vom 26.8.1983, 8 C 76/80, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 147 S 9) , und steht die Entscheidung darüber, ob ein weiterer Sachverständiger gehört werden soll, im pflichtgemäßen Ermessen des Tatsachengerichts, das sich insbesondere auf die Ernennung eines einzigen Sachverständigen beschränken kann (§§ 118 Abs. 1 Satz 1 iVm § 404 Abs. 1 Satz 1 und 2 Zivilprozessordnung ) .
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 48/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B
    Sie hat dem Berufungsgericht so unmittelbar vor dessen angekündigter Entscheidung durch Beschluss vor Augen geführt, dass sie die gerichtliche Aufklärungspflicht in einem bestimmten Punkt noch nicht als erfüllt angesehen hat (sog Warnfunktion, vgl Beschluss des Senats vom 12.2.2009, B 5 R 48/08 B juris RdNr 7 mwN) und hat in der Beschwerdebegründung hinreichend deutlich ausgeführt, dass sie ihren Beweisantrag auch noch am Schluss des Verfahrens aufrechterhalten hat.
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu jeweils folgende Punkte enthalten (BSG, Beschlüsse vom 12.12.2003, B 13 RJ 179/03 B, SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 und vom 22.10.2008, B 5 KN 1/06 B, juris) : (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45 und § 160a Nr. 24, 34) .
  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 45/93

    Medizinischer Gutachter - Tätigkeit - Eignung - Konkrete Angaben

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B
    Gilt dies nach der oberstgerichtlichen Rechtsprechung schon dann, wenn sich ein bereits gehörter "nervenärztlicher" Sachverständiger mit Einwänden nur pauschal auseinandergesetzt hat (vgl BSG, Urteil vom 17.2.1994, 13 RJ 45/93, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 44) , so ist von einer entsprechenden Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts erst recht dann auszugehen, wenn es erstmals um die fachliche Würdigung eines möglicherweise einschlägigen Krankheitsbildes geht.
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 7/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    Der Tatbestand öffentlich-rechtlicher Normen ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn ein einschlägiger Sachverhalt nach Ausschöpfung grundsätzlich aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisgrundlagen bis zur Grenze der Zumutbarkeit (Senatsbeschluss vom 2.3.2010 - B 5 R 208/09 B - Juris RdNr 9; BVerwG Urteil vom 26.8.1983 - 8 C 76/80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 147 S 9 und Beschluss vom 18.2.2015 - 1 B 2/15 - Juris RdNr 4; vgl auch BVerfG Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 - Juris RdNr 67) mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit (vgl zB BSG Urteil vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7) im Vollbeweis, dh zur vollen Überzeugung des hierzu berufenen Anwenders iS einer subjektiven Gewissheit feststeht.
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Der Tatbestand öffentlich-rechtlicher Normen ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn ein einschlägiger Sachverhalt nach Ausschöpfung grundsätzlich aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisgrundlagen bis zur Grenze der Zumutbarkeit (Senatsbeschluss vom 2.3.2010 - B 5 R 208/09 B - Juris RdNr 9; BVerwG Urteil vom 26.8.1983 - 8 C 76/80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 147 S 9 und Beschluss vom 18.2.2015 - 1 B 2/15 - Juris RdNr 4; vgl auch BVerfG Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 - Juris RdNr 67) mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit (vgl zB BSG Urteil vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7) im Vollbeweis, dh zur vollen Überzeugung des hierzu berufenen Anwenders iS einer subjektiven Gewissheit feststeht.
  • LSG Bayern, 12.05.2021 - L 3 U 373/18

    Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeitsunfall im Home-Office wegen spezifisch

    Die Tatsachengerichte haben dabei grundsätzlich alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisgrundlagen bis zur Grenze der Zumutbarkeit auszuschöpfen (st. Rspr., vgl. stellv. BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55 Rn. 25; BSG, Beschluss vom 2.3.2010 - B 5 R 208/09 B - Juris Rn. 9).
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